Selbstbestimmt leben mit Assistenzleistungen
Das Berner Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein autonomeres und selbstständigeres Leben. Eine neu zu schaffende Organisation soll sie bei der Suche und Nutzung von Assistenzleistungen unterstützen.

Mit dem Behindertenleistungsgesetz wird die Subjektfinanzierung für Menschen mit Behinderungen eingeführt. Künftig wird der Unterstützungsbedarf jeder Person individuell bemessen und die Gelder werden direkt an die Menschen mit Behinderungen ausbezahlt. Dies bedeutet, dass die Betroffenen selbst bestimmen können, wer sie wann in welcher Form unterstützt. Dabei können sie sich von unterschiedlichen Dienstleistenden oder Institutionen unterstützen lassen, Personen fix anstellen oder auch ihre Angehörigen für Arbeiten entschädigen.
Im Auftrag des kantonalen Amts für Integration und Soziales entwickelt die Behindertenkonferenz des Kantons Bern eine Organisation, die Menschen mit Behinderung bei der Suche und der Nutzung von Assistenzleistungen unterstützt. Innovage Bern-Solothurn begleitet die Geschäftsleitung der Behindertenkonferenz bei der Planung des Dienstleistungsangebots, des Geschäftsmodells und des Businessplans sowie bei rechtlichen Fragen im Hinblick auf die zu gründende Assistenzgenossenschaft bzw. eines Assistenzpools.
Weitere Informationen: www.bkkb.ch